Rücktritt / Widerruf

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Sofern Veranstaltungen im Wege des Fernabsatzes im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) gebucht werden und ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 KSchG vorliegt, gilt folgendes: Verbraucher haben das Recht, ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung rechtzeitig abgesandt wird. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Verbraucher können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden. Wir empfehlen eine schriftliche Information z.B. per E-Mail oder Brief.

Unsere Kontaktdaten lauten PHARMIG ACADEMY – Verein zur Fortbildung im Gesundheitswesen, Operngasse 6/6, A-1010 Wien, office [at] pharmig-academy.at.

Im Falle Ihres Rücktritts haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Vertragsrücktritt bei uns eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sofern Sie im Sinne des § 10 FAGG verlangt haben, dass wir unsere Dienstleistung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, so haben Sie uns gemäß § 16 FAGG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrer Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen – im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen – entspricht.

Haben wir mit der Erbringung unserer Dienstleistungen – auf Grundlage Ihres ausdrücklichen Verlangens sowie Ihrer Bestätigung über Ihre Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen und diese sodann bereits vollständig erbracht, so besteht kein Rücktrittsrecht.

 

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