Laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz muss die Krankenbehandlung ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Mehrmals hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass nicht nur Wirtschaftlichkeit für die Erstattung einer medizinischen Behandlung entscheidend sein darf. Auf das Ausmaß der Betroffenheit des Patienten ist im Einzelfall Rücksicht zu nehmen.
Wie sieht es in der Realität aus? Welchen Einfluss haben ökonomische Aspekte auf die Therapie-Entscheidung? Stehen Zweckmäßigkeit und Therapiefreiheit im Widerspruch? Welche Rechte und Pflichten haben Ärzte und Patienten bei der Therapiewahl und welche Verantwortung hat unser Versicherungssystem? Sind das Recht auf und der Zugang zur Therapie überall gleich, oder gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland? Wer entscheidet schlussendlich?
Bei dieser Dialogveranstaltung werden Vertreter aus den verschiedenen Bereichen darstellen, wie Patienten ihr Recht auf die jeweils bestmögliche Therapie wahrnehmen können.
MODERATION: Mag. Tarek Leitner, ORF
KEYNOTE: Dr. Gerald Bachinger, Sprecher der PatientenanwältInnen und NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt
DISKUSSIONSPARTNER:
Prim. Univ. Prof. Dr. Günther Bernert, Präsident der Österreichischen Muskel-forschung & Vorstand der Kinder- u. Jugendheilkunde am SMZ Süd mit Muskelambulanz
Dr. Cornelia Dechant, Patientenvertreterin EPP Austria & Fachärz-tin für Innere Medizin und Kardiologie
Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer, Institute of Technology (LIT) Law Lab und Fachbereich Öffentliches Recht, JKU Linz
Dr. Silke Näglein, Stellvertretende Ärztliche Direktorin, Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)
Dr. Klaus Offner, Wirtschaftsdirektor, Uniklinikum Salzburg
Univ.-Prof. DDr. Ferdinand Rudolf Waldenberger, Medizinischer Direktor, Klinikum Klagenfurt, Lehrstuhl Organisations-Ethik SFU
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